Diese Fertigungsanweisung definiert die einzelnen Arbeitsschritte und legt die zu verwendenden Materialkomponenten fest, die als orthopädische Einlagen für MASCOT®-Sicherheitsschuhe verwendet werden dürfen. Die Anweisung ist notwendig, um die Konformität mit der EG-Baumusterprüfbescheinigung auch noch nach Einarbeitung der orthopädischen Einlage zu gewährleisten. Bei Abweichung der Fertigung von dieser Anweisung erlischt die Gültigkeit der EG-Baumuster-Prüfbescheinigung und es besteht Haftungsrisiko!
Die orthopädische Veränderung ist im Schuh unterhalb der orthopädischen Einlage entsprechend durch das verändernde Organ zu kennzeichnen: